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   BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11   

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https://dejure.org/2012,42342
BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11 (https://dejure.org/2012,42342)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2012 - XI ZR 444/11 (https://dejure.org/2012,42342)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2012 - XI ZR 444/11 (https://dejure.org/2012,42342)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB
    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei unterlassener Aufklärung über vereinnahmte Rückvergütungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Anhörung eines Zeugen

  • rewis.io

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei unterlassener Aufklärung über vereinnahmte Rückvergütungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Grundsätze zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Anhörung eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde, Gehörsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280; GG Art. 103
    Berücksichtigung des Vortrag zur Widerlegung der "Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens"

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    Rechtsfehlerfrei und von der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angegriffen ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass zwischen dem Zedenten und der Beklagten stillschweigend ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist, aufgrund dessen die Beklagte verpflichtet war, den Zedenten über die von ihr vereinnahmten Rückvergütungen aufzuklären, und dass eine ordnungsgemäße Aufklärung des Zedenten über diese Rückvergütungen weder mündlich noch durch die Übergabe von Informationsmaterial erfolgt ist (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 15 ff. mwN).

    Auch hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und von der Nichtzulassungsbeschwerde unangegriffen insoweit ein Verschulden der Beklagten bejaht (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 24 f. mwN).

    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 27 ff. mwN; BVerfG, ZIP 2012, 164 Rn. 20).

    Wie der erkennende Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden und eingehend begründet hat, ist das Abstellen auf das Fehlen eines solchen Entscheidungskonfliktes mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr dafür, wie sich der Anleger bei gehöriger Aufklärung verhalten hätte, nicht zu vereinbaren, weshalb die Beweislastumkehr bereits bei - wie hier - feststehender Aufklärungspflichtverletzung eingreift (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 30 ff. mwN).

    bb) Dieser unter Beweis gestellte Vortrag der Beklagten zum Motiv des Zedenten, sich an V 4 zu beteiligen, ist erheblich (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 52 ff.).

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 17 mwN) nicht der Fall.

    Das Berufungsgericht wird die oben genannten Beweise zu erheben und zusammen mit den vorgetragenen Indizien (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 42 ff.) zu würdigen haben.

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 65, 293, 295 f.; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG, NJW-RR 2001, 1006, 1007).

    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BVerfGE 7, 95, 99; 60, 247, 250; 62, 392, 396; 89, 381, 392 f.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG, NJW 2000, 131; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07, WM 2009, 405 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 17 U 307/08

    Haftung des Anlageberaters bei Vermittlung von Medienfonds-Beteiligung

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    Das Berufungsgericht hat sich damit nicht befasst, sondern im Hinblick auf das Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 24. Juni 2009 (OLGR Frankfurt 2009, 828 ff.) lediglich die Frage erörtert, ob der Zedent verpflichtet war, sich nach etwaigen Vergütungen der Beklagten zu erkundigen.
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BVerfGE 7, 95, 99; 60, 247, 250; 62, 392, 396; 89, 381, 392 f.).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BVerfGE 7, 95, 99; 60, 247, 250; 62, 392, 396; 89, 381, 392 f.).
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 340/03

    Streit zwischen einer Bank und dem Insolvenzverwalter einer Autohändlerin über

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    Die Revision ist nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da das angegriffene Urteil den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1408 f. und vom 18. Januar 2005 - XI ZR 340/03, BGH-Report 2005, 939 f.).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 27 ff. mwN; BVerfG, ZIP 2012, 164 Rn. 20).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    Die Vorschrift gebietet außerdem die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge, gewährt allerdings keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (BVerfG, WM 2012, 492, 493 mwN).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 65, 293, 295 f.; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG, NJW-RR 2001, 1006, 1007).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11

    Pflicht des Steuerberaters zur Offenbarung einer Provisonsvereinbarung

    Dagegen hat der XI. Zivilsenat nunmehr entschieden, dass die Beweislast, dass der Anleger auch bei Kenntnis des Gesichtspunktes, über welchen er pflichtwidrig nicht aufgeklärt worden ist, die entsprechende Anlage getätigt hätte, beim Schädiger liege, nämlich bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung eine Umkehr der Beweislast eingreife (Urt. v. 08.05.2012, BGHZ 193, 159 [juris Rn. 26 ff, 34]; Urt. v. 20.11.2012 - XI ZR 444/11, juris Rn. 10).
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